Lawblog

Gesell­schaft und Recht befin­den sich in ste­ti­gem Wan­del. Mit unse­rem Law­blog berich­ten wir in losen Abstän­den über rele­van­te Ent­wick­lun­gen mit recht­li­chem Bezug. Wir freu­en uns, wenn Sie von unse­rem kos­ten­lo­sen Ser­vice Gebrauch machen. Ergän­zend hal­ten wir Sie mit unse­rem halb­jähr­li­chen News­let­ter auf dem Laufenden.

Beurkundung deutscher Erbverträge durch Schweizer Notare

Schweizer Rechtsanwälte, welche zusätzlich über ein Notariatspatent verfügen, können Ehe- und/oder Erbverträge von Personen mit Wohnsitz in Deutschland beurkunden. Die Beurkundungskosten in der Schweiz hängen insbesondere nicht vom Streitwert des beurkundeten Geschäfts ab. Dadurch können teilweise massiv Gebühren eingespart werden.