Inhaberaktien – letzte Chance zur Umwandlung in Namenaktien
Inhaberaktionären wird zur Umwandlung ihrer Inhaberaktien in Namenaktien eine letzte Frist bis zum 31. Oktober 2024 gewährt. Nach diesem Stichtag werden die Aktien nichtig. Nur in ganz bestimmten Fällen besteht nach dem 1. November 2024 noch ein Entschädigungsanspruch.