Digitaler Nachlass – was geschieht mit meinen Daten im Todesfall?

Face­book-Log­in oder Net­flix-Abo – Nach einem Todes­fall müs­sen sich Ange­hö­ri­ge zuneh­mend auch um das digi­ta­le Erbe küm­mern. Dies kann beson­ders zeit­rau­bend und her­aus­for­dernd sein, wenn die genutz­ten Online-Diens­te oder die Zugangs­da­ten des Ver­stor­be­nen nicht bekannt sind. Es ist daher rat­sam, sich bereits zu Leb­zei­ten Gedan­ken über den digi­ta­len Nach­lass zu machen und so den Hin­ter­las­se­nen den gan­zen Pro­zess im Todes­fall zu erleichtern.

Überblick

In einem Online­shop ein­kau­fen, sozia­le Kon­tak­te online pfle­gen, digi­tal Zei­tung lesen – wir hin­ter­las­sen jeden Tag Spu­ren im Inter­net. Auch die Abla­ge wich­ti­ger Unter­la­gen wie per­sön­li­cher Doku­men­te, Rech­nun­gen, Steu­er­erklä­run­gen oder Bank­aus­zü­ge ver­schiebt sich von der phy­si­schen Auf­be­wah­rung hin zur digi­ta­len Spei­che­rung auf Daten­trä­gern oder in der Cloud. Doch was pas­siert bei einem Todes­fall? Wer küm­mert sich um mei­ne Accounts und kün­digt lau­fen­de Abon­ne­men­te? Wie erhal­ten mei­ne Ange­hö­ri­gen Zugang zu den Online-Portalen?

Was gehört zum digitalen Nachlass und wer regelt diesen im Todesfall?

Bei einem Todes­fall gibt es nur einen Nach­lass – es wird recht­lich gese­hen nicht zwi­schen einem digi­ta­len und einem ana­lo­gen Nach­lass unter­schie­den. Die Erben über­neh­men alle Rech­te und Pflich­ten des Ver­stor­be­nen – damit auch den digi­ta­len Nach­lass. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se lokal gespei­cher­te Daten, Benut­zer­kon­ten («Accounts») und kryp­to­ba­sier­te Ver­mö­gens­wer­te. Auch Web­site-Domains oder geis­ti­ge Schöp­fun­gen des Erb­las­sers (z.B. im Bereich Kunst und Lite­ra­tur) zäh­len dazu. Bei einem Todes­fall gehen die­se Daten, Ver­mö­gens­wer­te und Rech­te somit grund­sätz­lich an die Erbengemeinschaft.

Für die Ver­wal­tung der digi­ta­len Daten durch die Erben­ge­mein­schaft ist grund­sätz­lich Ein­stim­mig­keit erfor­der­lich. Dies kann in der Pra­xis zu erheb­li­chen Schwie­rig­kei­ten füh­ren. Die Ein­set­zung eines Wil­lens­voll­stre­ckers in einer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung oder einem Erb­ver­trag ermög­licht eine ein­fa­che und rasche Abwick­lung des digi­ta­len Nach­las­ses durch eine Vertrauensperson.

Herausforderungen in der Realität

Teil­wei­se kann in den Nut­zungs­be­stim­mun­gen der Online-Anbie­ter die Vor­ge­hens­wei­se bei einem Todes­fall expli­zit fest­ge­legt wer­den. In der Pra­xis tre­ten jedoch häu­fig Schwie­rig­kei­ten wie kom­ple­xe Ablauf­ver­fah­ren oder auto­ma­ti­sier­te Pro­zes­se auf. Bei Face­book bei­spiels­wei­se erfolgt im Todes­fall eine auto­ma­ti­sche Umwand­lung des Pro­fils in den Gedenk­zu­stand. Die Mit­tei­lung durch eine Dritt­per­son ist aus­rei­chend – die Erben kön­nen die­sen Pro­zess nicht beeinflussen.

Schwie­rig wird die Abwick­lung des digi­ta­len Nach­las­ses, wenn Zugangs­da­ten zu Accounts sowie eine Über­sicht über vor­han­de­ne digi­ta­le Ver­mö­gens­wer­te feh­len. In die­sem Fall sind lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren mit den ein­zel­nen Online-Anbie­tern erfor­der­lich. Spe­zi­ell bei kryp­to­ba­sier­ten Ver­mö­gens­wer­ten ist die Auf­be­wah­rung des Pri­va­te Keys zwin­gend. Eine Wie­der­her­stel­lung ist nicht mög­lich. Auf die­sem Wege ver­schwin­den nach wie vor gros­se Vermögenswerte.

Checkliste zum digitalen Nachlass: Was kann ich zu Lebzeiten vorkehren?

Wir emp­feh­len ins­be­son­de­re, fol­gen­de Vor­keh­run­gen zu Leb­zei­ten zu tref­fen:[1]

– Lis­te füh­ren mit Log­in­da­ten (sicher auf­be­wah­ren, z.B. Pass­wort­ma­na­ger, Safe)

  • E-Mail Accounts und Smart­pho­ne prio­ri­tär zugäng­lich machen (z.B. um Pass­wort zurück­zu­set­zen, 2-Faktoren-Authentifizierung)
  • sämt­li­che Abon­ne­men­te mar­kie­ren, damit die­se schnellst­mög­lich gekün­digt wer­den können
  • Lis­te aktu­ell halten

– Nut­zungs­be­stim­mun­gen wich­ti­ger online Anbie­ter über­prü­fen und allen­falls Per­son bestimmen

– Ver­trau­ens­per­son informieren

– Fest­le­gen, wel­che Pro­fi­le, Online Kon­ten, Daten etc. erhal­ten blei­ben, wel­che gelöscht wer­den sol­len und wel­che an Dritt­per­so­nen über­tra­gen wer­den sol­len (Ach­tung: Form­vor­schrif­ten berücksichtigen!)

– Vor­sor­ge­auf­trag erstel­len (mit Ermäch­ti­gung für digi­ta­len Nachlass)

– Wil­lens­voll­stre­cker ein­set­zen (mit Ermäch­ti­gung für digi­ta­len Nachlass)

– Kryp­to­wäh­run­gen regeln

Vorgehen für Hinterbliebene

Hin­ter­blie­be­nen wird emp­foh­len, sich zuerst einen Über­blick über die vor­han­de­nen Log­ins und lau­fen­den Abon­ne­men­te zu ver­schaf­fen. Wur­den sei­tens Erb­las­ser Anwei­sun­gen zum digi­ta­len Nach­lass getrof­fen, wel­che beach­tet wer­den müs­sen? Besteht eine Lis­te mit allen Log­in­da­ten ins­be­son­de­re E-Mail-Account? Auf jeden Fall soll­te zuerst der Fokus auf kos­ten­pflich­ti­ge Diens­te und deren Abo-Kün­di­gung gelegt wer­den, um wei­te­re Kos­ten zu ver­mei­den. Die defi­ni­ti­ve Löschung von Accounts soll­te erst nach Unter­zeich­nung des Erb­tei­lungs­ver­tra­ges voll­zo­gen wer­den. Dabei ist wich­tig, dass nicht nur die Apps gelöscht wer­den, son­dern auch die dazu­ge­hö­ri­gen Benutzerkonten.

Was ist zu tun, wenn Zugangs­da­ten für Accounts feh­len? In sol­chen Fäl­len muss mit den Anbie­tern Kon­takt auf­ge­nom­men wer­den und in der Regel der Todes­schein und die Erb­be­schei­ni­gung ein­ge­reicht wer­den. Die­ser Pro­zess kann Zeit in Anspruch nehmen.

Fazit

Ein Ver­lust einer nahe­ste­hen­der Per­son ist schmerz­lich und die damit ver­bun­de­nen Auf­ga­ben im Todes­fall anstren­gend und zeit­rau­bend. Mit wich­ti­gen Vor­keh­run­gen zu Leb­zei­ten hel­fen Sie, Ihren Ange­hö­ri­gen Zeit und Ner­ven zu spa­ren. Machen Sie sich Gedan­ken zu Ihrem digi­ta­len Erbe, füh­ren Sie eine Lis­te mit Ihren Log­in­da­ten, bewah­ren Sie die­se sicher auf, regeln Sie Ihren Nach­lass und ver­ges­sen Sie dabei den digi­ta­len Bereich nicht.

Hue­ber­li Lawy­ers AG ist spe­zia­li­siert auf erbrecht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen. Ger­ne erar­bei­ten wir mit Ihnen eine indi­vi­du­el­le Nach­lass­pla­nung. Wir freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.[2]


[1] In Anleh­nung an Cor­du­la Lötscher, Der digi­ta­le Nach­lass, Rz. 396.

[2] Stand Sep­tem­ber 2024; Autor: RA Mat­thi­as Hüberli.

Kontakt 

Haben Sie Fra­gen zum The­ma Nach­lass­pla­nung? Ger­ne dür­fen Sie uns unver­bind­lich kontaktieren. 

    Wenn Sie uns per Kon­takt­for­mu­lar Anfra­gen zukom­men las­sen, wer­den Ihre Anga­ben aus dem Anfra­ge­for­mu­lar inklu­si­ve der von Ihnen dort ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten zwecks Bear­bei­tung der Anfra­ge und für den Fall von Anschluss­fra­gen bei uns gespeichert. 

    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Bear­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und zu unserer
    Kon­takt­adres­se fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­kä­rung.

    Die­se Web­site ist durch reCAP­T­CHA geschützt und es gel­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen und Nut­zungs­be­din­gun­gen von Google. 

    Vie­len Dank für Ihre Anfrage.
    Wir wer­den sie schnellst­mög­lich bearbeiten. 

    Die­sen Arti­kel als PDF lesen.