Vorsicht vor Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen
Schon seit Jahren verschicken dubiose Firmen echt aussehende Fake-Rechnungen für vermeintliche Handelsregistereinträge. Dabei handelt es sich um eine ausgeklügelte Betrugsmasche, mit der vor allem KMU dazu gebracht werden sollen, für nutzlose Einträge in Privatregister zu bezahlen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie solche Fake-Rechnungen erkannt werden können und was zu tun ist, wenn man eine solche erhält oder sogar schon bezahlt hat.
Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen
Regelmässig erreichen uns Anfragen von KMUs, die dubiose Rechnungen für vermeintliche Firmenregistereinträge erhalten. Oftmals geschieht dies in kurzem zeitlichen Abstand zu einem neuen Handelsregistereintrag. Doch aufgepasst: Mit ihrer optischen Ähnlichkeit zu offiziellen Dokumenten gaukeln sie dem Empfänger vor, dass es sich dabei um eine Rechnung des Handelsregisteramtes handelt. Viele Empfänger erinnern sich daran, dass sie kürzlich einen Handelsregistereintrag veranlasst haben und zahlen die Rechnung in der Meinung, für die Dienstleistung des Handelsregisteramtes zu bezahlen. In Tat und Wahrheit handelt es sich bei diesen Fake-Rechnungen um eine seit Jahren bekannte Betrugsmasche.
SHAB-Meldungen werden von den Betrügern gezielt genutzt
Wird ein Unternehmen neu gegründet, publiziert das Handelsregisteramt des Sitzkantons eine entsprechende Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB. Das Gleiche ist der Fall, wenn es bei einem bereits existierenden Unternehmen zu einer Mutation kommt, beispielweise im Rahmen einer Sitzverlegung oder beim Neueintritt respektive Ausscheiden eines Gesellschafters.
Das SHAB ist eine essentielle Informationsplattform für den Geschäftsverkehr. Gewisse Unternehmen missbrauchen diese Plattform jedoch gezielt, indem sie die Adressen von Unternehmen mit neuen Handelsregistereinträgen filtern und ihnen eine Rechnung für eine Registereintragsdienstleitung zuschicken. Dabei geht aus der Rechnung oftmals nicht hervor, dass es sich lediglich um ein privates Register von Unternehmen handelt und nicht um das offizielle Handelsregister. Auch die verlangten Beträge, in der Regel zwischen 300 und 1500 Franken, sollen beim Empfänger das Gefühl erwecken, es handle sich um eine offizielle Rechnung für einen Handelsregistereintrag.
Wie erkenne ich Fake-Rechnungen?
Eine echte Rechnung des Handelsregisters von einer dubiosen Fake-Rechnung eines privaten Registerunternehmens zu unterscheiden ist nicht ganz einfach. Die folgenden Indizien können helfen, Fake-Rechnungen zu identifizieren:
- Absender hat einen ähnlichen Namen wie das offizielle Handelsregister (bspw. Schweizer Firmenregister);
- Absender hat Sitz in einem anderen Kanton als das kantonal zuständige Handelsregisteramt;
- der Rechnung liegen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei;
- fehlende Aufschlüsselung der Gebührenpositionen;
- Bankkonto auf dem Einzahlungsschein lautet auf eine private Firma.
Hier finden Sie zwei Beispiele von falschen Rechnungen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich jedoch immer, das zuständige kantonale Handelsregisteramt zu kontaktieren und nachzufragen, ob es sich um eine echte Rechnung handelt. Eine Übersicht mit Kontaktdaten der einzelnen Handelsregisterämter finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Amts für Handelsregister EHRA. Des Weiteren stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Informationsbroschüre bereit, wie man solche Fake-Rechnungen erkennen kann und wie man sich in solchen Fällen verhalten soll.
Wie soll ich reagieren, wenn ich eine Fake-Rechnung erhalte?
Erhält man eine solche Fake-Rechnung, muss man sie selbstverständlich nicht bezahlen. Gegen eine ungerechtfertigte Betreibung können Sie zudem Rechtsvorschlag erheben. Gegen eine ungerechtfertigte Betreibung können Sie zudem umgehend Rechtsvorschlag erheben. Sollten Sie jedoch eine Rechnung bereits bezahlt haben, empfehlen wir den Vertrag umgehend anzufechten und die Rückzahlung zu verlangen.
Des Weiteren können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, da sich solche Unternehmen nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strafbar machen.[1]
Leider gründen die Betrüger immer wieder neue Unternehmen oder verlegen den Sitz in einen anderen Kanton, um unerkannt zu bleiben. Um die Behörden bei den Ermittlungen zu unterstützen und Betrugsmaschen schnellstmöglich aufzudecken, können Sie dem SECO Fälle über dieses Formular melden.
Fazit
Unternehmen sollten bei Neugründungen sowie Mutationen ihren Rechnungen besondere Aufmerksamkeit widmen. Oft erhalten sie Fake-Rechnungen, welche einer Rechnung des Handelsregisteramtes zum Verwechseln ähnlich sehen. Stattdessen handelt es sich lediglich um ein Angebot für ein nutzloses privates Register. Wenn Sie eine solche Rechnung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Zudem empfehlen wir eine Beschwerde beim SECO einzureichen sowie eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verstosses gegen das UWG in Erwägung zu ziehen.
Haben Sie eine Fake-Rechnung erhalten und bereits bezahlt? Hueberli Lawyers AG unterstützt Sie gerne bei der Rückforderung.[2]
[1] Art. 3 Abs. 1 lit. p und q UWG.
[2] Stand August 2024; Autor: RA Matthias Hüberli.
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