Vorsicht vor Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen

Schon seit Jah­ren ver­schi­cken dubio­se Fir­men echt aus­se­hen­de Fake-Rech­nun­gen für ver­meint­li­che Han­dels­re­gis­ter­ein­trä­ge. Dabei han­delt es sich um eine aus­ge­klü­gel­te Betrugs­ma­sche, mit der vor allem KMU dazu gebracht wer­den sol­len, für nutz­lo­se Ein­trä­ge in Pri­vat­re­gis­ter zu bezah­len. In die­sem Bei­trag zei­gen wir Ihnen, wie sol­che Fake-Rech­nun­gen erkannt wer­den kön­nen und was zu tun ist, wenn man eine sol­che erhält oder sogar schon bezahlt hat.

Fake-Rechnungen bei Handelsregistereinträgen

Regel­mäs­sig errei­chen uns Anfra­gen von KMUs, die dubio­se Rech­nun­gen für ver­meint­li­che Fir­men­re­gis­ter­ein­trä­ge erhal­ten. Oft­mals geschieht dies in kur­zem zeit­li­chen Abstand zu einem neu­en Han­dels­re­gis­ter­ein­trag. Doch auf­ge­passt: Mit ihrer opti­schen Ähn­lich­keit zu offi­zi­el­len Doku­men­ten gau­keln sie dem Emp­fän­ger vor, dass es sich dabei um eine Rech­nung des Han­dels­re­gis­ter­am­tes han­delt. Vie­le Emp­fän­ger erin­nern sich dar­an, dass sie kürz­lich einen Han­dels­re­gis­ter­ein­trag ver­an­lasst haben und zah­len die Rech­nung in der Mei­nung, für die Dienst­leis­tung des Han­dels­re­gis­ter­am­tes zu bezah­len. In Tat und Wahr­heit han­delt es sich bei die­sen Fake-Rech­nun­gen um eine seit Jah­ren bekann­te Betrugsmasche.

SHAB-Meldungen werden von den Betrügern gezielt genutzt

Wird ein Unter­neh­men neu gegrün­det, publi­ziert das Han­dels­re­gis­ter­amt des Sitz­kan­tons eine ent­spre­chen­de Mel­dung im Schwei­ze­ri­schen Han­dels­amts­blatt SHAB. Das Glei­che ist der Fall, wenn es bei einem bereits exis­tie­ren­den Unter­neh­men zu einer Muta­ti­on kommt, bei­spiel­wei­se im Rah­men einer Sitz­ver­le­gung oder beim Neu­ein­tritt respek­ti­ve Aus­schei­den eines Gesellschafters.

Das SHAB ist eine essen­ti­el­le Infor­ma­ti­ons­platt­form für den Geschäfts­ver­kehr. Gewis­se Unter­neh­men miss­brau­chen die­se Platt­form jedoch gezielt, indem sie die Adres­sen von Unter­neh­men mit neu­en Han­dels­re­gis­ter­ein­trä­gen fil­tern und ihnen eine Rech­nung für eine Regis­ter­ein­trags­dienst­lei­tung zuschi­cken. Dabei geht aus der Rech­nung oft­mals nicht her­vor, dass es sich ledig­lich um ein pri­va­tes Regis­ter von Unter­neh­men han­delt und nicht um das offi­zi­el­le Han­dels­re­gis­ter. Auch die ver­lang­ten Beträ­ge, in der Regel zwi­schen 300 und 1500 Fran­ken, sol­len beim Emp­fän­ger das Gefühl erwe­cken, es hand­le sich um eine offi­zi­el­le Rech­nung für einen Handelsregistereintrag.

Wie erkenne ich Fake-Rechnungen?

Eine ech­te Rech­nung des Han­dels­re­gis­ters von einer dubio­sen Fake-Rech­nung eines pri­va­ten Regis­ter­un­ter­neh­mens zu unter­schei­den ist nicht ganz ein­fach. Die fol­gen­den Indi­zi­en kön­nen hel­fen, Fake-Rech­nun­gen zu identifizieren:

  • Absen­der hat einen ähn­li­chen Namen wie das offi­zi­el­le Han­dels­re­gis­ter (bspw. Schwei­zer Firmenregister);
  • Absen­der hat Sitz in einem ande­ren Kan­ton als das kan­to­nal zustän­di­ge Handelsregisteramt;
  • der Rech­nung lie­gen all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) bei;
  • feh­len­de Auf­schlüs­se­lung der Gebührenpositionen;
  • Bank­kon­to auf dem Ein­zah­lungs­schein lau­tet auf eine pri­va­te Firma.

Hier fin­den Sie zwei Bei­spie­le von fal­schen Rech­nun­gen. Im Zwei­fels­fall emp­fiehlt sich jedoch immer, das zustän­di­ge kan­to­na­le Han­dels­re­gis­ter­amt zu kon­tak­tie­ren und nach­zu­fra­gen, ob es sich um eine ech­te Rech­nung han­delt. Eine Über­sicht mit Kon­takt­da­ten der ein­zel­nen Han­dels­re­gis­ter­äm­ter fin­den Sie auf der Web­site des Eid­ge­nös­si­schen Amts für Han­dels­re­gis­ter EHRA. Des Wei­te­ren stellt das Staats­se­kre­ta­ri­at für Wirt­schaft SECO eine Infor­ma­ti­ons­bro­schü­re bereit, wie man sol­che Fake-Rech­nun­gen erken­nen kann und wie man sich in sol­chen Fäl­len ver­hal­ten soll.

Wie soll ich reagieren, wenn ich eine Fake-Rechnung erhalte?

Erhält man eine sol­che Fake-Rech­nung, muss man sie selbst­ver­ständ­lich nicht bezah­len. Gegen eine unge­recht­fer­tig­te Betrei­bung kön­nen Sie zudem Rechts­vor­schlag erhe­ben. Gegen eine unge­recht­fer­tig­te Betrei­bung kön­nen Sie zudem umge­hend Rechts­vor­schlag erhe­ben. Soll­ten Sie jedoch eine Rech­nung bereits bezahlt haben, emp­feh­len wir den Ver­trag umge­hend anzu­fech­ten und die Rück­zah­lung zu verlangen.

Des Wei­te­ren kön­nen Sie bei der Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft Anzei­ge erstat­ten, da sich sol­che Unter­neh­men nach dem Bun­des­ge­setz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) straf­bar machen.[1]

Lei­der grün­den die Betrü­ger immer wie­der neue Unter­neh­men oder ver­le­gen den Sitz in einen ande­ren Kan­ton, um uner­kannt zu blei­ben. Um die Behör­den bei den Ermitt­lun­gen zu unter­stüt­zen und Betrugs­ma­schen schnellst­mög­lich auf­zu­de­cken, kön­nen Sie dem SECO Fäl­le über die­ses For­mu­lar melden.

Fazit

Unter­neh­men soll­ten bei Neu­grün­dun­gen sowie Muta­tio­nen ihren Rech­nun­gen beson­de­re Auf­merk­sam­keit wid­men. Oft erhal­ten sie Fake-Rech­nun­gen, wel­che einer Rech­nung des Han­dels­re­gis­ter­am­tes zum Ver­wech­seln ähn­lich sehen. Statt­des­sen han­delt es sich ledig­lich um ein Ange­bot für ein nutz­lo­ses pri­va­tes Regis­ter. Wenn Sie eine sol­che Rech­nung erhal­ten, soll­ten Sie auf kei­nen Fall bezah­len. Zudem emp­feh­len wir eine Beschwer­de beim SECO ein­zu­rei­chen sowie eine Anzei­ge bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den wegen des Ver­stos­ses gegen das UWG in Erwä­gung zu ziehen.

Haben Sie eine Fake-Rech­nung erhal­ten und bereits bezahlt? Hue­ber­li Lawy­ers AG unter­stützt Sie ger­ne bei der Rück­for­de­rung.[2]


[1] Art. 3 Abs. 1 lit. p und q UWG.

[2] Stand August 2024; Autor: RA Mat­thi­as Hüberli.

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