Homeoffice: Entschädigungspflicht für Nutzung privater Räumlichkeiten

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Das Bun­des­ge­richt hat in sei­nem Ent­scheid vom 23. April 2019 (4A_533/2018) ent­schie­den, dass eine Arbeit­neh­me­rin für die Nut­zung eines pri­va­ten Zim­mers als Arbeits­zim­mer (=Home­of­fice) eine Ent­schä­di­gung ver­lan­gen kann. Die­se Ent­schä­di­gungs­pflicht des Arbeit­ge­bers gilt auch ohne ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung im Arbeits­ver­trag. Hin­ter­grund ist die Pflicht des Arbeit­ge­bers, dem Arbeit­neh­mer einen geeig­ne­ten Arbeits­platz zur Ver­fü­gung zu stel­len. Kann oder will der Arbeit­ge­ber näm­lich dem Arbeit­neh­mer in sei­nen Räum­lich­kei­ten kei­nen geeig­ne­ten Arbeits­platz bereit­stel­len, so hat er dafür die Kos­ten für die Arbeits­in­fra­struk­tur zu Hau­se zu tra­gen. Davon erfasst sind neben der Raum­mie­te auch wei­te­re Kos­ten in Zusam­men­hang mit der Home­of­fice-Tätig­keit des Arbeit­neh­mers (z.B. Druck­kos­ten, Strom, Inter­net, IT, Büro­ma­te­ri­al etc.). 

Der Ent­scheid ist auch aus steu­er­recht­li­cher Sicht von Rele­vanz. Der Arbeit­neh­mer, wel­cher im Home­of­fice-Betrieb ein pri­va­tes Zim­mer für sei­ne beruf­li­che Tätig­keit nutzt, kann die ent­spre­chen­den Kos­ten steu­er­lich in Abzug brin­gen. Ins­be­son­de­re bei gemisch­ter Nut­zung der Räum­lich­keit erge­ben sich jedoch heik­le Abgren­zungs­fra­gen. In der Regel ist der auf die beruf­li­che Tätig­keit anfal­len­de Anteil der Miet­kos­ten steu­er­lich abzugsfähig.

Um Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den, emp­feh­len wir eine Rege­lung des Home­of­fice im Arbeits­ver­trag. Ins­be­son­de­re soll­te die Ent­schä­di­gung des Arbeit­neh­mers für die Nut­zung sei­ner pri­va­ten Räum­lich­kei­ten expli­zit gere­gelt wer­den. Zusätz­lich sind die Eck­wer­te der Home­of­fice-Tätig­keit eben­falls ver­trag­lich fest­zu­hal­ten. Dazu gehö­ren neben der Arbeits­zeit auch die Erreich­bar­keit des Arbeit­neh­mers, Spe­sen­re­ge­lung, Nut­zung pri­va­ter IT (insb. Lap­top) etc.

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bei der Aus­ge­stal­tung der ver­trag­li­chen Rege­lung für den Home­of­fice-Betrieb Ihrer Mit­ar­bei­ten­den oder ande­ren arbeits­recht­li­chen Fra­gen.  Wir freu­en uns auf Ihre Kontaktaufnahme.