Künstliche Intelligenz: Chance oder Risiko für Ihr Unternehmen?

Künst­li­che Intel­li­genz ist längst kein Zukunfts­the­ma mehr. Vie­le Unter­neh­men set­zen heu­te regel­mäs­sig KI-Assis­ten­ten wie ChatGPT im Arbeits­all­tag ein. Sie hel­fen bei Inter­net­re­cher­chen, For­mu­lie­rung von E-Mail-Ant­wor­ten, Erstel­lung von Offer­ten oder Über­prü­fung und sogar Erstel­lung von Ver­trä­gen. Künst­li­che Intel­li­genz ist zu einem wert­vol­len Hilfs­mit­tel gewor­den. Aber kann die Nut­zung auch zum Risi­ko für Ihr Unter­neh­men werden?

Chancen von Künstlicher Intelligenz

Wel­che Vor­tei­le hat künst­li­che Intel­li­genz? Neben der Erle­di­gung ein­fa­cher Auf­ga­ben wie dem Ver­fas­sen von E-Mails oder der Beant­wor­tung von Stan­dard­fra­gen kann KI auch kom­ple­xe­re Zusam­men­hän­ge erken­nen, ana­ly­sie­ren und geziel­te Lösungs­vor­schlä­ge ent­wi­ckeln. Rich­tig ein­ge­setzt stei­gert sie die Pro­duk­ti­vi­tät und Effi­zi­enz im Unter­neh­men deutlich.

Die Über­prü­fung selbst erstell­ter Doku­men­te hilft, mensch­li­che Feh­ler früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den. Gleich­zei­tig las­sen sich durch den geziel­ten Ein­satz von KI betrieb­li­che Schwach­stel­len schnel­ler iden­ti­fi­zie­ren und behe­ben. Rou­ti­ne­tä­tig­kei­ten wer­den redu­ziert, wodurch Mit­ar­bei­ten­de mehr Zeit für krea­ti­ve und stra­te­gi­sche Auf­ga­ben gewinnen.

Der bewuss­te Ein­satz von KI kann zu einem ech­ten Wett­be­werbs­vor­teil wer­den. Eine sinn­vol­le und siche­re Nut­zung von KI setzt jedoch vor­aus, dass man die damit ver­bun­de­nen Risi­ken kennt und ange­mes­se­ne Vor­sichts­mass­nah­men trifft.

Künstliche Intelligenz und ihre Risiken

Auch Künst­li­che Intel­li­genz kann Feh­ler machen. Selbst wenn die Ant­wor­ten in KI-Assis­ten­ten oft über­zeu­gend klin­gen, sind die­se nicht immer kor­rekt oder recht­lich ver­läss­lich. Ergeb­nis­se soll­ten daher stets kri­tisch hin­ter­fragt und nicht unge­prüft über­nom­men wer­den. Ins­be­son­de­re bei recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen oder Erstel­lung von Ver­trä­gen ist Vor­sicht gebo­ten. Feh­ler­haf­te, unvoll­stän­di­ge und unprä­zi­se Inhal­te füh­ren unwei­ger­lich zu Rechtsstreitigkeiten.

Kun­den- und Geschäfts­da­ten soll­ten nicht in KI-Assis­ten­ten gespie­sen wer­den. Bei der Nut­zung von KI soll­ten Kun­den- und Geschäfts­da­ten nur in anony­mi­sier­ter Form ver­wen­det wer­den. Ansons­ten ris­kiert das Unter­neh­men eine Ver­let­zung von Geheim­hal­tungs­pflich­ten, des Daten­schut­zes oder von Persönlichkeitsrechten.

Vor­sicht ist auch bei der Wei­ter­ga­be von krea­ti­ven Ideen oder neu­en Geschäfts­mo­del­len ange­bracht. Bei vie­len KI-Tools ist­nicht abschlies­send geklärt, wie und wo die­se Daten wei­ter­ver­wen­det oder gespei­chert sind. Damit kann der recht­li­che Schutz geis­ti­gen Eigen­tums geschwächt oder sogar ver­lo­ren gehen.

KI als Anwaltsersatz?

Mitt­ler­wei­le kön­nen mit Künst­li­cher Intel­li­genz rela­tiv ein­fach Ver­trä­ge erstellt wer­den. Ein Unter­neh­mer muss dazu oft nur einen kur­zen Prompt for­mu­lie­ren, um ein Ver­trags­mus­ter zu erhal­ten. Doch stellt sich die Fra­ge: Sind sol­che Ver­trä­ge wirk­lich nütz­lich oder ber­gen sie recht­li­che Risiken?

Von KI erstell­te Ver­trags­ent­wür­fe kön­nen in vie­ler­lei Hin­sicht pro­ble­ma­tisch sein, etwa durch fal­sche recht­li­che Bestim­mun­gen, unpas­sen­de Klau­seln oder Ver­wei­se auf nicht anwend­ba­res aus­län­di­sches Recht. Sol­che Feh­ler fal­len häu­fig erst im Streit­fall auf. Eine nach­träg­li­che Aus­bes­se­rung wäh­rend einer lau­fen­den Rechts­strei­tig­keit ist dabei sel­ten möglich.

Für ein­fa­che und wenig risi­ko­be­haf­te­te Ver­trä­ge ist die Erstel­lung mit­tels KI hilf­reich, sofern das Ergeb­nis sorg­fäl­tig geprüft wird. Bei kom­ple­xen Ver­trags­wer­ken oder Pro­jek­ten mit grös­se­rer finan­zi­el­ler Trag­wei­te ist jedoch eine fach­kun­di­ge recht­li­che Beur­tei­lung uner­läss­lich. Der recht­li­che und wirt­schaft­li­che Scha­den, der durch eine unge­naue Ver­trags­ge­stal­tung ent­ste­hen kann, über­steigt den ver­meint­li­chen Zeit­ge­winn bei weitem.

Ein KI-Assis­tent kann die juris­ti­sche Arbeit aktu­ell (noch) nicht erset­zen. Er kann jedoch wert­vol­le Vor­ar­beit leis­ten, indem er bei der Vor­be­rei­tung, bei der Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung oder bei der Struk­tu­rie­rung von The­men unterstützt. 

Den­noch führt ein KI-gene­rier­ter Ver­trags­ent­wurf nicht zwin­gend zu einem Zeit­ge­winn. Wird ein sol­cher Ent­wurf einer Rechts­an­wäl­tin oder einem Rechts­an­walt zur Prü­fung vor­ge­legt, kann sich deren Arbeits­auf­wand gar erhö­hen. Oft ist es auf­wen­di­ger, feh­ler­haf­te oder unkla­re Inhal­te zu über­prü­fen und zu kor­ri­gie­ren, als den Ver­trag von Grund auf zu erstel­len. Für Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te ist es oft­mals nütz­li­cher, den Prompt anstatt das Ergeb­nis zu kennen.

Fazit

Trotz bestehen­der Risi­ken soll­ten Unter­neh­men Künst­li­che Intel­li­genz gezielt und ver­ant­wor­tungs­voll ein­set­zen. Schu­len Sie Ihre Mit­ar­bei­ten­den, defi­nie­ren Sie kla­re Nut­zungs­richt­li­ni­en und prü­fen Sie alle Ergeb­nis­se sorg­fäl­tig. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re bei gewerbs­mäs­si­ger Nut­zung auf die jewei­li­gen Nut­zungs­be­din­gun­gen, denn ein unre­flek­tier­ter Umgang mit KI kann zu recht­li­chen Kon­flik­ten oder Repu­ta­ti­ons­schä­den führen.

Hue­ber­li Lawy­ers AG berät Sie ger­ne bei Fra­gen rund um den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz sowie bei Ver­trags­ge­stal­tun­gen. Wir freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.[1]


[1] Stand Novem­ber 2025; Autorin: RAin Sarah Dietschweiler.

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