Markenschutz: Warum Unternehmen ihren Namen rechtzeitig schützen sollten

Ein guter Fir­men­na­me ist oft weit mehr als nur eine Bezeich­nung. Er steht für Ver­trau­en, Qua­li­tät und Wie­der­erken­nung. Gera­de loka­le Unter­neh­men inves­tie­ren über Jah­re oder Jahr­zehn­te in ihren Ruf – sei es als Pro­duk­ti­ons­be­trieb, Schrei­ne­rei, Gas­tro­no­mie­be­trieb oder Fami­li­en­un­ter­neh­men. Umso grös­ser ist der Schock, wenn plötz­lich jemand einen ähn­li­chen Namen ver­wen­det oder die eige­ne Bezeich­nung sogar als Mar­ke registriert.

Was ist eigentlich eine Marke?

Eine Mar­ke schützt die kenn­zeich­nen­den Ele­men­te eines Unter­neh­mens: Name, Logo oder Slo­gans. In der Schweiz erfolgt die Regis­trie­rung beim Eid­ge­nös­si­sches Insti­tut für Geis­ti­ges Eigen­tum. Mit einer ein­ge­tra­ge­nen Mar­ke erhält ein Unter­neh­men das aus­schliess­li­che Recht, die Mar­ke für bestimm­te Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen zu ver­wen­den. Das kann ent­schei­dend sein, wenn Nach­ah­mer auf­tre­ten oder Kon­flik­te entstehen.

Das Mar­ken­recht ist viel­sei­tig. Dem Mar­ken­schutz sind jedoch Gren­zen gesetzt: Nicht jeder Begriff eig­net sich als Mar­ke. Schwie­ri­ger sind ins­be­son­de­re rein beschrei­ben­de Begrif­fe. Zum Bei­spiel dürf­te für eine Käse­rei die Wort­mar­ke „Berg­kä­se“ nicht ein­tra­gungs­fä­hig sein, weil die Bezeich­nung ledig­lich das Pro­dukt beschreibt. Deut­lich bes­se­re Chan­cen haben krea­ti­ve Namen, Fan­ta­sie­be­grif­fe oder unge­wöhn­li­che Wortkombinationen. 

Zudem darf eine neue Mar­ke kei­ne älte­ren Mar­ken­rech­te ver­let­zen. Besteht eine Ver­wechs­lungs­ge­fahr mit einer bereits regis­trier­ten Mar­ke, kann deren Inha­ber gegen die Ein­tra­gung vorgehen.

Handelsregistereintrag bedeutet nicht automatisch Markenschutz

Ein häu­fi­ger Irr­tum: Vie­le Unter­neh­men glau­ben, der Ein­trag im Han­dels­re­gis­ter rei­che aus. Das stimmt nur teil­wei­se. Das Han­dels­re­gis­ter schützt in ers­ter Linie den Fir­men­na­men als Unter­neh­men. Der eigent­li­che Mar­ken­schutz für Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder den Markt­auf­tritt ent­steht dadurch aber nicht automatisch.

Wer also seit Jah­ren unter einem Namen tätig ist, besitzt nicht zwin­gend eine geschütz­te Marke.

Was passiert, wenn jemand meine Marke später registriert?

Ein Unter­neh­men nutzt einen Namen seit Jah­ren – mel­det ihn aber nie als Mar­ke an. Spä­ter regis­triert eine ande­re Per­son genau die­sen Namen. Hier besteht ein erheb­li­ches Risi­ko, dass die Mar­ke nicht unver­än­dert wei­ter­ge­nutzt wer­den kann. Ganz schutz­los ist man in sol­chen Fäl­len nicht. Wer einen Namen über lan­ge Zeit benutzt und damit Bekannt­heit auf­ge­baut hat, kann sich unter Umstän­den gegen eine spä­te­re Mar­ken­an­mel­dung wehren.

Beson­ders kri­tisch wird es, wenn die Anmel­dung offen­sicht­lich miss­bräuch­lich erfolgt – also etwa mit dem Ziel, vom Ruf eines bestehen­den Unter­neh­mens zu pro­fi­tie­ren. Das Bun­des­ge­richt hat bereits ent­schie­den, dass Mar­ken­an­mel­dun­gen rechts­miss­bräuch­lich sein kön­nen. Dabei wur­de eine Mar­ke ange­mel­det, obwohl die Bezeich­nung bereits seit Lan­gem mit einem eta­blier­ten Unter­neh­men ver­bun­den war. Das Gericht stell­te klar: Mar­ken­recht darf nicht dazu miss­braucht wer­den, sich den guten Ruf eines bestehen­den Unter­neh­mens anzueignen.

Trotz­dem gilt: Sol­che Ver­fah­ren sind oft teu­er, zeit­auf­wen­dig und mit Unsi­cher­hei­ten ver­bun­den. Eine früh­zei­ti­ge Mar­ken­re­gis­trie­rung ist des­halb in der Regel der sichers­te Weg.

Checkliste: So schützen Unternehmen ihre Marke richtig

Mar­ken­schutz ist nicht in jedem Fall zwin­gend not­wen­dig. Ob sich eine Mar­ken­an­mel­dung lohnt, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab – etwa der Grös­se des Unter­neh­mens, der regio­na­len Bekannt­heit oder dem Markt­auf­tritt. Beson­ders sinn­voll kann ein Mar­ken­schutz sein, wenn ein Unter­neh­men über einen ein­präg­sa­men Namen oder ein krea­ti­ves Logo ver­fügt. Dadurch lässt sich ver­hin­dern, dass Drit­te das Erschei­nungs­bild über­neh­men oder gezielt vom auf­ge­bau­ten Ruf profitieren.

Vor­ab-Check– Ist der Name bereits als Mar­ke ein­ge­tra­gen?
– Gibt es ähn­li­che Mar­ken?
– Ist der Name unter­schei­dungs­kräf­tig oder nur beschrei­bend?
– Ist die Domain / Social Media verfügbar?
Stra­te­gie– Soll der Schutz nur in der Schweiz oder inter­na­tio­nal gel­ten?
– Ist der Name lang­fris­tig gedacht?
– Soll zusätz­lich das Logo geschützt wer­den (Wort-Bild-Mar­ke)?
Schutz­um­fang– Für wel­che Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen soll die Mar­ke gel­ten?
– Sind meh­re­re Geschäfts­be­rei­che sepa­rat zu schützen?
Risi­ko-Check– Wird der Name bereits seit Jah­ren benutzt?
– Besteht Kon­flikt­po­ten­zi­al mit Drit­ten?
– Wäre ein spä­te­rer Rechts­streit oder Rebran­ding teuer?
Umset­zung– Früh­zei­ti­ge Anmel­dung beim Eid­ge­nös­si­sches Insti­tut für Geis­ti­ges Eigen­tum
– Nut­zung doku­men­tie­ren (Bewei­se sichern)
– Ein­heit­li­cher Mar­ken­auf­tritt über alle Kanäle
Nach der Ein­tra­gung: Mar­ke nicht vergessen– Schutz­dau­er im Blick behal­ten (Ver­län­ge­rung nach 10 Jah­ren)
– Regel­mäs­sig neue Mar­ken­an­mel­dun­gen über­wa­chen
– Mar­ke aktiv nutzen

Fazit

Mar­ken­schutz ist kei­ne For­ma­li­tät son­dern Manage­ment­auf­ga­be. Für vie­le Unter­neh­men gehört der Name zu den wert­volls­ten Assets. Wer früh han­delt, ver­hin­dert Kon­flik­te und schafft recht­li­che Klar­heit. Gera­de für regio­na­le Unter­neh­men mit gewach­se­ner Bekannt­heit kann eine ein­ge­tra­ge­ne Mar­ke ent­schei­dend sein, um den eige­nen Ruf lang­fris­tig zu sichern.

Brau­chen Sie Unter­stüt­zung? Hueber­li Lawy­ers AG berät Sie ger­ne in mar­ken­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Wir freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.[1]


[1] Stand Juni 2026; Autorin: RAin Cas­san­dra Schena.

Kontakt 

Haben Sie Fra­gen zum Mar­ken­schutz? Ger­ne dür­fen Sie uns unver­bind­lich kontaktieren. 

    Wenn Sie uns per Kon­takt­for­mu­lar Anfra­gen zukom­men las­sen, wer­den Ihre Anga­ben aus dem Anfra­ge­for­mu­lar inklu­si­ve der von Ihnen dort ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten zwecks Bear­bei­tung der Anfra­ge und für den Fall von Anschluss­fra­gen bei uns gespeichert. 

    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Bear­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und zu unserer
    Kon­takt­adres­se fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­kä­rung.

    Die­se Web­site ist durch reCAPTCHA geschützt und es gel­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen und Nut­zungs­be­din­gun­gen von Google. 

    Vie­len Dank für Ihre Anfrage.
    Wir wer­den sie schnellst­mög­lich bearbeiten. 

    Die­sen Arti­kel als PDF lesen.