
Markenschutz: Warum Unternehmen ihren Namen rechtzeitig schützen sollten

Ein guter Firmenname ist oft weit mehr als nur eine Bezeichnung. Er steht für Vertrauen, Qualität und Wiedererkennung. Gerade lokale Unternehmen investieren über Jahre oder Jahrzehnte in ihren Ruf – sei es als Produktionsbetrieb, Schreinerei, Gastronomiebetrieb oder Familienunternehmen. Umso grösser ist der Schock, wenn plötzlich jemand einen ähnlichen Namen verwendet oder die eigene Bezeichnung sogar als Marke registriert.
Was ist eigentlich eine Marke?
Eine Marke schützt die kennzeichnenden Elemente eines Unternehmens: Name, Logo oder Slogans. In der Schweiz erfolgt die Registrierung beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum. Mit einer eingetragenen Marke erhält ein Unternehmen das ausschliessliche Recht, die Marke für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden. Das kann entscheidend sein, wenn Nachahmer auftreten oder Konflikte entstehen.
Das Markenrecht ist vielseitig. Dem Markenschutz sind jedoch Grenzen gesetzt: Nicht jeder Begriff eignet sich als Marke. Schwieriger sind insbesondere rein beschreibende Begriffe. Zum Beispiel dürfte für eine Käserei die Wortmarke „Bergkäse“ nicht eintragungsfähig sein, weil die Bezeichnung lediglich das Produkt beschreibt. Deutlich bessere Chancen haben kreative Namen, Fantasiebegriffe oder ungewöhnliche Wortkombinationen.
Zudem darf eine neue Marke keine älteren Markenrechte verletzen. Besteht eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits registrierten Marke, kann deren Inhaber gegen die Eintragung vorgehen.
Handelsregistereintrag bedeutet nicht automatisch Markenschutz
Ein häufiger Irrtum: Viele Unternehmen glauben, der Eintrag im Handelsregister reiche aus. Das stimmt nur teilweise. Das Handelsregister schützt in erster Linie den Firmennamen als Unternehmen. Der eigentliche Markenschutz für Produkte, Dienstleistungen oder den Marktauftritt entsteht dadurch aber nicht automatisch.
Wer also seit Jahren unter einem Namen tätig ist, besitzt nicht zwingend eine geschützte Marke.
Was passiert, wenn jemand meine Marke später registriert?
Ein Unternehmen nutzt einen Namen seit Jahren – meldet ihn aber nie als Marke an. Später registriert eine andere Person genau diesen Namen. Hier besteht ein erhebliches Risiko, dass die Marke nicht unverändert weitergenutzt werden kann. Ganz schutzlos ist man in solchen Fällen nicht. Wer einen Namen über lange Zeit benutzt und damit Bekanntheit aufgebaut hat, kann sich unter Umständen gegen eine spätere Markenanmeldung wehren.
Besonders kritisch wird es, wenn die Anmeldung offensichtlich missbräuchlich erfolgt – also etwa mit dem Ziel, vom Ruf eines bestehenden Unternehmens zu profitieren. Das Bundesgericht hat bereits entschieden, dass Markenanmeldungen rechtsmissbräuchlich sein können. Dabei wurde eine Marke angemeldet, obwohl die Bezeichnung bereits seit Langem mit einem etablierten Unternehmen verbunden war. Das Gericht stellte klar: Markenrecht darf nicht dazu missbraucht werden, sich den guten Ruf eines bestehenden Unternehmens anzueignen.
Trotzdem gilt: Solche Verfahren sind oft teuer, zeitaufwendig und mit Unsicherheiten verbunden. Eine frühzeitige Markenregistrierung ist deshalb in der Regel der sicherste Weg.
Checkliste: So schützen Unternehmen ihre Marke richtig
Markenschutz ist nicht in jedem Fall zwingend notwendig. Ob sich eine Markenanmeldung lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Grösse des Unternehmens, der regionalen Bekanntheit oder dem Marktauftritt. Besonders sinnvoll kann ein Markenschutz sein, wenn ein Unternehmen über einen einprägsamen Namen oder ein kreatives Logo verfügt. Dadurch lässt sich verhindern, dass Dritte das Erscheinungsbild übernehmen oder gezielt vom aufgebauten Ruf profitieren.
| Vorab-Check | – Ist der Name bereits als Marke eingetragen? – Gibt es ähnliche Marken? – Ist der Name unterscheidungskräftig oder nur beschreibend? – Ist die Domain / Social Media verfügbar? |
| Strategie | – Soll der Schutz nur in der Schweiz oder international gelten? – Ist der Name langfristig gedacht? – Soll zusätzlich das Logo geschützt werden (Wort-Bild-Marke)? |
| Schutzumfang | – Für welche Produkte oder Dienstleistungen soll die Marke gelten? – Sind mehrere Geschäftsbereiche separat zu schützen? |
| Risiko-Check | – Wird der Name bereits seit Jahren benutzt? – Besteht Konfliktpotenzial mit Dritten? – Wäre ein späterer Rechtsstreit oder Rebranding teuer? |
| Umsetzung | – Frühzeitige Anmeldung beim Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum – Nutzung dokumentieren (Beweise sichern) – Einheitlicher Markenauftritt über alle Kanäle |
| Nach der Eintragung: Marke nicht vergessen | – Schutzdauer im Blick behalten (Verlängerung nach 10 Jahren) – Regelmässig neue Markenanmeldungen überwachen – Marke aktiv nutzen |
Fazit
Markenschutz ist keine Formalität sondern Managementaufgabe. Für viele Unternehmen gehört der Name zu den wertvollsten Assets. Wer früh handelt, verhindert Konflikte und schafft rechtliche Klarheit. Gerade für regionale Unternehmen mit gewachsener Bekanntheit kann eine eingetragene Marke entscheidend sein, um den eigenen Ruf langfristig zu sichern.
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[1] Stand Juni 2026; Autorin: RAin Cassandra Schena.
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