Deutsche Ehe- und Erbverträge in der Schweiz beurkunden lassen
Die Beurkundung von verschiedenen Verträgen nach deutschem Recht durch Schweizer Notare ist gängige Praxis. So werden insbesondere im Kanton St. Gallen regelmäßig Ehe- und Erbverträge, Übertragungen von GmbH-Anteilen oder eidesstattliche Erklärungen (Versicherung an Eides statt) für Personen mit Wohnsitz in Deutschland beurkundet. Die Beurkundungskosten hängen dabei – anders als in Deutschland – nicht vom Wert des beurkundeten Geschäfts ab. Hierdurch können Kosten eingespart werden.
Mit unserer Expertise für Beurkundungen für deutsche Ehe- und Erbverträge helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Kostenvorteil
Anders als in Deutschland finden in der Schweiz keine fixen Tarife für Beurkundungen Anwendung. Auch die streitwertabhängige Beurkundungsgebühr ist nicht bekannt. In der Schweiz erfolgt die Beurkundung grundsätzlich nach Stundenaufwand. Dadurch ist die Preisgestaltung deutlich flexibler als in Deutschland, was im Ergebnis zu deutlichen Kosteneinsparungen führen kann.
Häufig gestellte Fragen zur notariellen Beurkundung in der Schweiz
Ja, das ist problemlos möglich und wird regelmässig gemacht. Die Zulässigkeit solcher Auslandsbeurkundungen ist spätestens seit dem Entscheid des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Dezember 2013 (II ZB 6/13) klar. Auch die Registrierung beim zentralen Testamentsregister in Berlin (ZTR) ist durch Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht problemlos möglich.
Sofern der zu beurkundende Vertrag deutschem Recht untersteht, wird der Inhalt regelmäßig von einem deutschen Anwalt erstellt. Sinnvoll ist aber auch die gemeinsame Erarbeitung durch einen deutschen und einen Schweizer Anwalt bzw. Notar. Speziell bei Erbverträgen ist die Rechtswahl wichtig. Hier sind zwingende Bestimmungen des internationalen Privatrechts einzuhalten. Bei genügendem Bezug zur Schweiz (z.B. Staatsangehörigkeit) besteht auch die Möglichkeit, den Nachlass Schweizer Recht zu unterstellen. Sind sich die Parteien über den Inhalt des Erbvertrags einig, erfolgt die Beurkundung in der Schweiz.
In der Regel ja. Bestimmte Rechtsgeschäfte lassen sich jedoch mittels Vertretung (Vollmacht) abschließen. In diesem Fall ist kein Besuch vor Ort notwendig.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein (Pauschal-)Angebot auf der Grundlage des anstehenden Beurkundungsgeschäfts.
Fazit
Die Beurkundung von deutschen Ehe- und Erbverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Vorgängen kann einfach und schnell in der Schweiz beurkundet werden. Die Anerkennung ist aufgrund der bestehenden Gerichtsentscheide in Deutschland sichergestellt. Die Kosten für die Beurkundung können massiv tiefer ausfallen als bei einer Beurkundung vor Ort.
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Schweizer Rechtsanwälte, welche zusätzlich über ein Notariatspatent verfügen, können gesellschaftsrechtliche Beurkundungen für deutsche Unternehmen vornehmen. Da die Beurkundungskosten in der Schweiz nicht vom Streit- bzw. Interessenwert des beurkundeten Geschäfts abhängen, können teilweise massiv Gebühren eingespart werden.
Schweizer Rechtsanwälte, welche zusätzlich über ein Notariatspatent verfügen, können Ehe- und/oder Erbverträge von Personen mit Wohnsitz in Deutschland beurkunden. Die Beurkundungskosten in der Schweiz hängen insbesondere nicht vom Streitwert des beurkundeten Geschäfts ab. Dadurch können teilweise massiv Gebühren eingespart werden.
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