Phantom Stocks – Die zeitgemässe, variable Vergütungsmethode
Mit einem Phantom Stock Programm schafft das Start-up die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeitende virtuell am Aktienkapital zu beteiligen. Diese partizipieren damit an der Entwicklung des Unternehmenswertes. Gegenüber der Mitarbeiterbeteiligung mittels Aktien haben Phantom Stocks aus Sicht des Unternehmens den Vorteil, dass der Mitarbeitende keine Informations- und Mitwirkungsrechte erhält. Er wird lediglich wirtschaftlich am Unternehmenserfolg beteiligt. Zudem ist ein Phantom Stock Programm im Gegensatz zu einem Aktienbeteiligungsprogramm vergleichsweise schnell und unkompliziert aufgesetzt.
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Was sind Phantom Stocks?
Phantom Stocks sind fiktive bzw. virtuelle Beteiligungsrechte für Mitarbeitende. Dabei erhält der Mitarbeitende keine Aktien der Gesellschaft, sondern wird vertraglich so gestellt, wie wenn er Aktien der Gesellschaft halten würde. Der Mitarbeitende wird somit nicht direkt am Aktienkapital der Gesellschaft beteiligt. Er erhält keine Aktionärsstellung. Er bekommt hingegen eine vertraglich geregelte Erfolgsbeteiligung. Der Mitarbeitende erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Prämie in Abhängigkeit des Verkehrswertes der „normalen“ Aktien ausbezahlt. So kann im Phantom Stock Programm beispielsweise vereinbart werden, dass dem Mitarbeitende bei einem Verkauf der Mehrheit sämtlicher Aktien der Gesellschaft (=Exit) eine Erfolgsprämie zusteht.
Vorteile und Nachteile von Phantom Stocks
– Schnelle und unkomplizierte Implementierung: Mit Erlass eines Phantom Stock Programms kann das Start-up schnell und einfach ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm implementieren. Anders als bei einer Kapitalerhöhung sind keine Beurkundung und kein Handelsregistereintrag notwendig. Ein Generalversammlungsbeschluss ist i.d.R. ebenfalls nicht notwendig.
– Keine Aktionärsrechte: Der Mitarbeitende erhält mit den Phantom Stocks lediglich eine wirtschaftliche Beteiligung an der Entwicklung des Unternehmenswerts. Anders als bei Aktien erhält er jedoch keinerlei Einsichtsrechte in die Geschäftsbücher. Er bekommt auch keine Mitwirkungsrechte (Stimmrecht, Traktandierungsrecht etc.) und kann keine Aktionärsklage gegen die Gesellschaft einreichen.
– Die Aktionärsstruktur bleibt unverändert. Das Stimmrecht der Aktionäre wird nicht verwässert.
– Phantom Stocks sind zwar voll steuerpflichtig, jedoch erst bei deren Auszahlung (z.B. im Exit-Fall). Da die Steuerschuld erst bei Auszahlung entsteht, ist keine zwischenzeitliche Unternehmensbewertung erforderlich. Auf ein aufwändiges Tax-Ruling kann ebenfalls verzichtet werden.
Der Nachteil eines Phantom Stock Programmes liegt in der Besteuerung, da der Mitarbeitende keinen steuerfreien Kapitalgewinn realisieren kann. Dafür entsteht aber die Steuerpflicht erst bei der Realisierung. Weiter kann – je nach Ausgestaltung des Phantom Stock Programmes – eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Verpflichtungen resultieren….
Phantom Stocks sind die schnelle und unkomplizierte Lösung für alle Start-ups, um die Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg partizipieren zu lassen. Auf einfache und kostengünstige Weise kann ein starker wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden. Phantom Stocks können aber auch über die Start-up-Phase hinaus – je nach Unternehmensstruktur – eine sinnvolle Mitarbeiterbeteiligungsmöglichkeit sein. Der administrative Aufwand ist im Vergleich zu anderen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen deutlich geringer.
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Mitarbeiteraktien sind bei schnell wachsenden Jungunternehmen sehr beliebt: Durch Ausgabe von Beteiligungsrechten optimieren Startups ihre Chancen, hochqualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden. Viele Startups sind insbesondere im Anfangsstadium oftmals nicht in der Lage, ihren Mitarbeitern einen Marktlohn auszubezahlen. Mitarbeiterbeteiligungen erlauben sodann die Schaffung eines finanziellen Anreizes für die Mitarbeiter, ohne die liquiden Mittel der Gesellschaft zu belasten.
Mit einem Phantom Stock Programm schafft das Start-up die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiter virtuell am Aktienkapital zu beteiligen. Diese partizipieren damit an der Entwicklung des Unternehmenswertes.
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