Auskunftsrecht: Ein Vergleich der datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, DSG/rDSG)
Sowohl die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 (in Kraft seit 25. Mai 2018) als auch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19 Juni 1992 enthalten Regelungen zum datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht von durch die Datenbearbeitung betroffenen Personen. Nebst den Regelungen des Schweizer Datenschutzrechts haben Schweizer Unternehmen auch die Vorschriften der DSGVO zu beachten, wenn diese in deren Anwendungsbereich fallen. Der Umfang der Auskunftserteilung gestaltet sich deshalb je nach Unterstellung unterschiedlich.
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