Eine kla­re Linie för­dert Lösun­gen – Unabhängig, wie grad­li­nig sie verläuft.

Hue­ber­li Lawy­ers AG
Anwalts­kanz­lei für Wirt­schafts­recht
Bahn­hofstras­se 18 – CH-9630 Watt­wil
+41 71 988 30 00contact@hueberli.com

Anwaltskanzlei für
Wirtschaftsrecht

Drei Personen unterhalten sich bei einem Meeting in einer Anwaltskanzlei.

Ob mul­ti­na­tio­na­les Unter­neh­men, tra­di­ti­ons­rei­ches Fami­li­en-KMU, loka­ler Gewer­be­be­trieb, Investment­fund oder Start-up: Hue­ber­li Lawy­ers beglei­tet Sie umfas­send bei recht­li­chen Fragestel­lungen (z.B. im Gesell­schafts­recht) und steht kon­se­quent für Ihre Anlie­gen ein. Mit unter­neh­me­ri­schem Ver­ständ­nis und einer ziel­ori­en­tier­ten Arbeits­wei­se ermög­li­chen wir Ihnen die Fokus­sie­rung auf Ihre unter­neh­me­ri­sche Kerntätigkeit.

In erster Linie
zählen Lösungen

Mit unse­rem fach­li­chen Know-how, unse­rer digi­ta­len Kom­pe­tenz und unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung erar­bei­ten wir krea­ti­ve und ver­läss­li­che Lösun­gen. Kon­tak­tie­ren Sie uns früh­zei­tig, um eine best­mög­li­che Aus­gangs­la­ge zu schaf­fen. Bei Bedarf ergänzt ein brei­tes Netz­werk von Spe­zia­lis­ten unse­re Kompetenzen.

Bilderrahmen mit unterschiedlichen Motiven, die in einer Anwaltskanzlei hängen.

Lawblog

Sind digital unterschriebene Verträge gültig?

Sind digi­tal unter­schrie­be­ne Ver­trä­ge gül­tig? Haben Sie schon ein­mal einen Ver­trag direkt am Han­dy oder Tablet unter­schrie­ben? Dann haben Sie den Ver­trag digi­tal unter­schrie­ben. Die digi­ta­le Unter­schrift ver­drängt immer mehr die hand­schrift­li­che Unter­schrift. Es drängt sich die Fra­ge auf, wel­che For­men der digi­ta­len Unter­schrift über­haupt exis­tie­ren und bei wel­chen Ver­trags­ar­ten sie ver­wen­det wer­den dür­fen. Formen […]

Konkubinat – Was ist zu regeln?

Unver­hei­ra­te­te Paa­re, Patch­work-Fami­li­en sowie wei­te­re alter­na­ti­ve For­men des Zusam­men­le­bens sind in der Schweiz weit ver­brei­tet. Das soge­nann­te Kon­ku­bi­nat bringt eini­ge recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Wäh­rend Ehe­gat­ten weit­ge­hend durch das Gesetz abge­si­chert wer­den, müs­sen sich Kon­ku­bi­nats­paa­re in diver­sen Berei­chen aktiv für eine gegen­sei­ti­ge Absi­che­rung einsetzen.

Kann ich ohne Grund von einem Vertrag zurücktreten?

Das Schwei­zer Recht ent­hält kein all­ge­mei­nes Wider­rufs­recht bei Ver­trä­gen. Doch es gibt eini­ge Aus­nah­men. So hat der Käu­fer bei Haus­tür­ge­schäf­ten grund­sätz­lich ein 14-tägi­ges Wider­rufs­recht, sofern der Kauf­be­trag die Gren­ze von CHF 100.- über­schrei­tet. Den Haus­tür­ge­schäf­ten gleich­ge­stellt sind u.a. per Tele­fon abge­schlos­se­ne Verträge.