Eine kla­re Linie för­dert Lösun­gen – Unabhängig, wie grad­li­nig sie verläuft.

Hue­ber­li Lawy­ers AG
Anwalts­kanz­lei für Wirt­schafts­recht
Bahn­hofstras­se 18 – CH-9630 Watt­wil
+41 71 988 30 00contact@hueberli.com

Anwaltskanzlei für
Wirtschaftsrecht

Drei Personen unterhalten sich bei einem Meeting in einer Anwaltskanzlei.

Ob mul­ti­na­tio­na­les Unter­neh­men, tra­di­ti­ons­rei­ches Fami­li­en-KMU, loka­ler Gewer­be­be­trieb, Investment­fund oder Start-up: Hue­ber­li Lawy­ers beglei­tet Sie umfas­send bei recht­li­chen Fragestel­lungen (z.B. im Gesell­schafts­recht) und steht kon­se­quent für Ihre Anlie­gen ein. Mit unter­neh­me­ri­schem Ver­ständ­nis und einer ziel­ori­en­tier­ten Arbeits­wei­se ermög­li­chen wir Ihnen die Fokus­sie­rung auf Ihre unter­neh­me­ri­sche Kerntätigkeit.

In erster Linie
zählen Lösungen

Mit unse­rem fach­li­chen Know-how, unse­rer digi­ta­len Kom­pe­tenz und unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung erar­bei­ten wir krea­ti­ve und ver­läss­li­che Lösun­gen. Kon­tak­tie­ren Sie uns früh­zei­tig, um eine best­mög­li­che Aus­gangs­la­ge zu schaf­fen. Bei Bedarf ergänzt ein brei­tes Netz­werk von Spe­zia­lis­ten unse­re Kompetenzen.

Bilderrahmen mit unterschiedlichen Motiven, die in einer Anwaltskanzlei hängen.

Lawblog

FAQ zum Datenschutzrecht

Das revi­dier­te Daten­schutz­ge­setz tritt am 1. Sep­tem­ber 2023 in Kraft. Der Zeit­punkt ist daher ide­al, um sich mit daten­schutz­recht­li­chen The­men zu befas­sen. Nach­fol­gend fin­den Sie die wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zum Datenschutzrecht.

Das revidierte Datenschutzgesetz – Handlungsbedarf für KMU

Das revi­dier­te Daten­schutz­ge­setz tritt am 1. Sep­tem­ber 2023 in Kraft. Dabei wer­den Pflich­ten für Unter­neh­mer aus­ge­baut und Sank­tio­nen bei Ver­let­zun­gen daten­schutz­recht­li­cher Vor­schrif­ten ver­stärkt. Jedes Unter­neh­men ist von der Revi­si­on betrof­fen. Der Zeit­punkt ist daher ide­al, um den Hand­lungs­be­darf im Unter­neh­men zu überprüfen.

Der arbeitsrechtliche Prozess

Die meis­ten Arbeits­ver­hält­nis­se sind von einem Mach­t­un­gleich­ge­wicht zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer geprägt. Zum einem steht dem Arbeit­ge­ber in der Regel ein gros­ses Ange­bot an poten­zi­el­len Arbeit­neh­mern zur Ver­fü­gung. Der Arbeit­neh­mer hin­ge­gen ist in der Stel­len­wahl oft ein­ge­schränkt. Zudem ist der Arbeit­ge­ber meist finanz­stär­ker als der Arbeitnehmer.