Coronavirus: Kredite für Unternehmen

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Ausgangslage

Um die wirt­schaft­li­chen Fol­gen des Coro­na­vi­rus in der Schweiz in Gren­zen zu hal­ten, hat der Bun­des­rat am 20. März 2020 für Unter­neh­men in der Schweiz Sofort­hil­fe­mass­nah­men ange­kün­digt und in der Ver­ord­nung vom 26. März 2020 kon­kre­ti­siert. Teil des Pakets sind Coro­na-Über­brü­ckungs­kre­di­te. Hier­für stellt der Bund 20 Mil­li­ar­den Fran­ken in Form von Bürg­schaf­ten zur Ver­fü­gung. Zusätz­lich haben die Kan­to­ne wei­te­re Beträ­ge für Här­te­fäl­le zuge­sagt. Betrof­fe­ne Unter­neh­men sol­len rasch und unkom­pli­ziert Kre­dit­be­trä­ge erhalten. 

Wer hat Anspruch auf Kredit?

Sämt­li­che KMU’s, wel­che vom Coro­na­vi­rus betrof­fen sind, haben Anspruch auf Kre­dit – unabhängig ihrer Rechts­form, unabhängig von Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung oder bereits bestehen­der Ver­schul­dung. Die Unter­stüt­zung ist nicht auf bestimm­te Bran­chen oder Unter­neh­mens­grös­sen beschränkt. Der Bund geht ent­spre­chend davon aus, dass über 90 Pro­zent der vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­nen Unter­neh­men von die­sen Kre­di­ten pro­fi­tie­ren können.

In welcher Höhe kann der Kredit in Anspruch genommen werden?

Der maxi­ma­le Kre­dit­be­trag ist auf 10% des Jah­res­um­sat­zes 2019 beschränkt. Liegt der Abschluss 2019 noch nicht vor, kann ein pro­vi­so­ri­scher Abschluss oder ggfs. der Abschluss 2018 her­an­ge­zo­gen wer­den. Kre­dit­ge­su­che von bis zu CHF 500’000.– wer­den von den Ban­ken nur nicht wei­ter geprüft, da der Bund die Rück­zah­lung garan­tiert. Bei höhe­ren Kre­di­ten von bis zu CHF 20 Mil­lio­nen wird die Bank eine ein­ge­schränk­te Prü­fung vornehmen. 

Welche Konditionen gelten für den Kredit?

Die Lauf­zeit des Kre­dits ist auf maxi­mal 5 Jah­re beschränkt. Der Zins­satz beträgt aktu­ell null Pro­zent, kann jedoch vom eid­ge­nös­si­schen Finanz­de­par­te­ment spä­ter ange­passt wer­den. Der Bund über­nimmt bei Kre­di­ten von bis zu CHF 500’000.– 100% des Kre­dit­ri­si­kos mit­tels einer Glo­bal­bürg­schaft. Die Bank trägt ent­spre­chend kein Risiko.

Wie kann ich den Kredit beantragen?

Unter­neh­men kön­nen den Kre­dit direkt bei ihrer Haus­bank bean­tra­gen. Hier­zu steht ein stan­dar­di­sier­tes For­mu­lar des Bun­des zur Ver­fü­gung, wel­ches aus­ge­füllt, unter­zeich­net und online ein­ge­reicht wird. Das Ver­fah­ren beruht auf dem Gedan­ken der Selbst­de­kla­ra­ti­on. Es müs­sen kei­ne zusätz­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht wer­den. Der Antrag­stel­ler bestä­tigt mit sei­ner Unter­schrift gegen­über der Bank die Rich­tig­keit der von ihm abge­ge­be­nen Erklä­run­gen. Nach Ein­gang des kor­rekt aus­ge­füll­ten und unter­zeich­ne­ten For­mu­lars, stellt die Bank den Kre­dit sofort (ZKB bei­spiels­wei­se innert 30 Minu­ten) zur Verfügung.

Welche weiteren finanziellen Hilfen können Unternehmen beantragen ?

Neben den ver­bürg­ten Kre­di­ten stellt der Bund eine Rei­he von wei­te­ren Mass­nah­men für Unter­neh­men zur Ver­fü­gung: Zah­lungs­auf­schub für Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben, Kurz­ar­beit, Erwerbs­er­satz für Selb­stän­di­ge, Ent­schä­di­gun­gen für Kin­der betreu­en­de Unter­neh­mer, Zah­lun­gen im Kul­tur- und Sport­be­reich etc. Fer­ner kom­men allen­falls Miet­zins­stun­dun­gen und Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen in Frage.

Haben wir Ihr Inter­es­se geweckt oder haben Sie ande­re recht­li­che Fra­gen in Zusam­men­hang mit dem Coro­na­vi­rus? Ger­ne dür­fen Sie uns unver­bind­lich kontaktieren.