Coronavirus: Kredite für Unternehmen
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Ausgangslage
Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in der Schweiz in Grenzen zu halten, hat der Bundesrat am 20. März 2020 für Unternehmen in der Schweiz Soforthilfemassnahmen angekündigt und in der Verordnung vom 26. März 2020 konkretisiert. Teil des Pakets sind Corona-Überbrückungskredite. Hierfür stellt der Bund 20 Milliarden Franken in Form von Bürgschaften zur Verfügung. Zusätzlich haben die Kantone weitere Beträge für Härtefälle zugesagt. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge erhalten.
Wer hat Anspruch auf Kredit?
Sämtliche KMU’s, welche vom Coronavirus betroffen sind, haben Anspruch auf Kredit – unabhängig ihrer Rechtsform, unabhängig von Kurzarbeitsentschädigung oder bereits bestehender Verschuldung. Die Unterstützung ist nicht auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrössen beschränkt. Der Bund geht entsprechend davon aus, dass über 90 Prozent der vom Coronavirus betroffenen Unternehmen von diesen Krediten profitieren können.
In welcher Höhe kann der Kredit in Anspruch genommen werden?
Der maximale Kreditbetrag ist auf 10% des Jahresumsatzes 2019 beschränkt. Liegt der Abschluss 2019 noch nicht vor, kann ein provisorischer Abschluss oder ggfs. der Abschluss 2018 herangezogen werden. Kreditgesuche von bis zu CHF 500’000.– werden von den Banken nur nicht weiter geprüft, da der Bund die Rückzahlung garantiert. Bei höheren Krediten von bis zu CHF 20 Millionen wird die Bank eine eingeschränkte Prüfung vornehmen.
Welche Konditionen gelten für den Kredit?
Die Laufzeit des Kredits ist auf maximal 5 Jahre beschränkt. Der Zinssatz beträgt aktuell null Prozent, kann jedoch vom eidgenössischen Finanzdepartement später angepasst werden. Der Bund übernimmt bei Krediten von bis zu CHF 500’000.– 100% des Kreditrisikos mittels einer Globalbürgschaft. Die Bank trägt entsprechend kein Risiko.
Wie kann ich den Kredit beantragen?
Unternehmen können den Kredit direkt bei ihrer Hausbank beantragen. Hierzu steht ein standardisiertes Formular des Bundes zur Verfügung, welches ausgefüllt, unterzeichnet und online eingereicht wird. Das Verfahren beruht auf dem Gedanken der Selbstdeklaration. Es müssen keine zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden. Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift gegenüber der Bank die Richtigkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen. Nach Eingang des korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Formulars, stellt die Bank den Kredit sofort (ZKB beispielsweise innert 30 Minuten) zur Verfügung.
Welche weiteren finanziellen Hilfen können Unternehmen beantragen ?
Neben den verbürgten Krediten stellt der Bund eine Reihe von weiteren Massnahmen für Unternehmen zur Verfügung: Zahlungsaufschub für Steuern und Sozialversicherungsabgaben, Kurzarbeit, Erwerbsersatz für Selbständige, Entschädigungen für Kinder betreuende Unternehmer, Zahlungen im Kultur- und Sportbereich etc. Ferner kommen allenfalls Mietzinsstundungen und Versicherungsleistungen in Frage.
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