Wegfall des Konkurrenzverbots nach Kündigung aus begründetem Anlass
Gemäss Obligationenrecht fällt ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot dahin, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu begründeten Anlass gegeben hat. Ebenso entfällt die Gültigkeit eines vertraglichen Konkurrenzverbots, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat.
