Sind digital unterschriebene Verträge gültig?
Haben Sie schon einmal einen Vertrag direkt am Handy oder Tablet unterschrieben? Dann haben Sie den Vertrag digital unterschrieben. Die digitale Unterschrift verdrängt immer mehr die handschriftliche Unterschrift. Es drängt sich die Frage auf, welche Formen der digitalen Unterschrift überhaupt existieren und bei welchen Vertragsarten sie verwendet werden dürfen.
Formen der digitalen Unterschrift
Wir unterscheiden zwischen der einfachen elektronischen Signatur (EES), der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Eine EES ist bspw. das Einfügen einer eingescannten Unterschrift auf einem Dokument oder eine auf einem Tablet getätigte Unterschrift. Es ist keine zusätzliche Identifikation des Unterzeichners notwendig. Bei der FES und QES benötigt es hingegen eine zusätzliche Identifizierung. Während die FES mittels E-Mail oder SMS-Verifizierung erfolgt, erfolgt die Verifizierung der QES mit der App des Anbieters. Bei beiden Formen ist ein Konto bei einem Anbieter zu erstellen und die Identität des Unterzeichners zu verifizieren.
Wann dürfen Verträge digital unterzeichnet werden?
Die digitale Unterschrift ist grundsätzlich dann zulässig, wenn das Gesetz keine Formvorschrift vorsieht. Die meisten Verträge im Schweizer Vertragsrecht kennen keine Formvorschriften. Sieht das Gesetz hingegen eine Formvorschrift vor, ist grundsätzlich eine handschriftliche Unterschrift notwendig. Eine Unterzeichnung mit einer digitalen Unterschrift ist für Verträge mit Formvorschrift grundsätzlich nicht zulässig. Eine Ausnahme dazu bildet die QES. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zur Nichtigkeit des ganzen Vertrages führen.
Wie soll ich das Dokument digital unterzeichnen?
Ein Vertrag ohne Formvorschrift kann mittels EES gezeichnet werden. Darunter fällt bspw. ein Lieferanten-Auftrag. Sobald das Haftungsrisiko grösser ist und noch keine Formvorschrift gilt, sollte hingegen eine FES erfolgen. Eine FES kann bspw. bei einfachen Arbeitsverträgen oder Kaufverträgen genutzt werden. Wenn das Gesetz jedoch Schriftlichkeit vorsieht, ist die QES zwingend. Die QES ist von Gesetzes wegen der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Diese Form ist bspw. bei Konkurrenzverboten und Mietverträgen zwingend.
Fazit
Verträge ohne Formvorschriften können in einer beliebigen Form geschlossen werden. Bei diesen Verträgen ist eine eingescannte oder auf einem Bildschirm getätigte Unterschrift (EES) sowie eine fortgeschrittene elektronischen Signatur (FES) ausreichend. Hingegen sind solche digitalen Unterschriften bei Verträgen mit Schriftformerfordernis nicht gültig. Lediglich die Verwendung einer QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Verträge mit Schriftformerfordernis kommen nur mit handschriftlicher Unterzeichnung oder digitaler Unterzeichnung mit QES gültig zustande. Damit Verträge gültig sind, empfehlen wir die handschriftliche Unterzeichnung oder eine QES.
Hueberli Lawyers AG unterstützt Sie gerne bei vertraglichen Fragestellungen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.[1]
[1] Stand Januar 2025; Autor: RA Matthias Hüberli.
Kontakt
Haben Sie Fragen zu vertraglichen Fragestellungen? Gerne dürfen Sie uns unverbindlich kontaktieren.
Diesen Artikel als PDF lesen.