
Sommerferien – was Reisende und Arbeitnehmende wissen sollten

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele freuen sich auf Sonne, Erholung und eine Auszeit vom Arbeitsalltag. Doch gerade während der Ferien entstehen regelmässig rechtliche Fragen: Was passiert bei einer Flugannullierung? Wer trägt das Risiko, wenn ich wegen eines verspäteten Rückfluges nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheine? Und was gilt bei Krankheit oder Unfall im Urlaub?
Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann entspannter verreisen.
Flug verspätet oder annulliert, welche Rechte gelten?
Gerade in den Sommermonaten kommt es regelmässig zu Flugverspätungen oder Flugannullierungen. Viele Reisende gehen automatisch davon aus, dass immer ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Das ist jedoch nicht der Fall.
Die bekannten europäischen Fluggastrechte gelten nicht automatisch für sämtliche Flüge von oder in die Schweiz. Entscheidend sind insbesondere der Abflugort und die ausführende Airline. Je nach Konstellation können jedoch internationale Regelungen oder vertragliche Ansprüche zur Anwendung kommen.
Unabhängig davon bestehen unter Umständen Ansprüche auf Unterstützungsleistungen wie Verpflegung, Hotelübernachtungen oder Umbuchungen. Zudem können Schadenersatzansprüche möglich sein, beispielsweise wenn zusätzliche Kosten wegen der Flugannullierung entstehen.
Nicht jede Flugannullierung führt jedoch automatisch zu einer Entschädigung. Insbesondere bei aussergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterereignissen oder Sicherheitsproblemen kann die Airline von einer Haftung befreit sein.
Wir empfehlen, Buchungsunterlagen, Quittungen und Informationen zur Verspätung sorgfältig aufzubewahren. Eine gute Dokumentation erleichtert die spätere Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Verspätete Rückreise, wer trägt das Risiko gegenüber dem Arbeitgeber?
Besonders unangenehm wird es, wenn Reisende wegen Flugannulierungen oder anderen Reisehindernissen nicht rechtzeitig aus den Ferien zurückkehren können.
Nach Schweizer Arbeitsrecht tragen Arbeitnehmer grundsätzlich das Weg- und Reiserisiko selbst. Wer wegen einer Flugannullierung oder eines verpassten Anschlusses verspätet zur Arbeit erscheint, hat deshalb häufig keinen Anspruch auf Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit.
Eine offene und frühzeitige Information an den Arbeitgeber ist in jedem Fall empfehlenswert.
Darf während den Ferien gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist auch während den Ferien grundsätzlich möglich. Die Zustellung kann jedoch verspätet erfolgen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den Ferien verweilt.
Krankheit oder Unfall während den Ferien, gibt es die Ferientage zurück?
Ferien dienen der Erholung. Wer während der Ferien krank wird oder einen Unfall erleidet, kann sich oft nicht mehr richtig erholen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die betroffenen Ferientage später nochmals bezogen werden dürfen.
Nach Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich: Ist die Erholung wegen Krankheit oder Unfall erheblich beeinträchtigt, gelten diese Tage nicht als Ferien. Die betroffenen Ferientage können später nachbezogen werden.
Eine leichte Erkältung, Unwohlsein etc. genügt dafür jedoch meistens nicht. Entscheidend ist, ob die Erholungsfähigkeit tatsächlich wesentlich eingeschränkt war. Empfehlenswert ist deshalb, bei einer Erkrankung möglichst rasch ein Arztzeugnis einzuholen.
Darf Ferienguthaben mit Geld abgegolten werden?
In der Praxis taucht regelmässig die Frage auf, ob nicht bezogene Ferien einfach ausbezahlt werden dürfen.
Nach Schweizer Arbeitsrecht ist eine Auszahlung von Ferien während eines laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht zulässig. Ferien sollen der Erholung dienen und nicht durch eine Geldzahlung ersetzt werden.
Eine Auszahlung kommt meist erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infrage, wenn verbleibende Ferientage aus zeitlichen Gründen nicht mehr bezogen werden können.
Fazit
Rund um Ferien und Reisen tauchen regelmässig rechtliche Unsicherheiten auf. Flugprobleme, verspätete Rückreisen oder arbeitsrechtliche Themen führen in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Konflikte vermeiden und die Sommerferien unbeschwerter geniessen.
Hueberli Lawyers AG berät Sie gerne bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Reisen und Ferien. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.[1]
[1] Stand Juli 2026; Autor: RA Matthias Hüberli.
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