
Strafbefehl erhalten – so handeln Sie richtig!

Zu schnell gefahren? Falsch geparkt? Ungenügendes Reifenprofil? Insbesondere im Strassenverkehr ist die Grenze zur Strafbarkeit schnell überschritten. In den meisten Fällen resultiert daraus ein Strafbefehl. Aber was bedeutet das genau und was muss ich tun, wenn ich einen erhalte? Der richtige Umgang mit einem Strafbefehl ist essenziell, damit die eigenen Rechte gewahrt werden können.
Überblick
Über 90% aller Straftaten werden in der Schweiz mit einem Strafbefehl abgeurteilt. Dabei werden in der Schweiz nicht nur Bagatelldelikte im Strafbefehlsverfahren erledigt. Ein Strafbefehl bedeutet in erster Linie eine Verurteilung, wobei nicht in jedem Fall vorgängig eine Befragung erfolgt. Insbesondere bei Bagatelldelikten wird oftmals auf eine Einvernahme verzichtet. So ist der Erhalt eines Strafbefehls für viele Personen überraschend und das Ausmass nicht immer verständlich. Ein Strafbefehl bedeutet in erster Linie, dass man von einer Strafverfolgungsbehörde verurteilt worden ist.
Strafbefehl erhalten: Erste Schritte
In erster Linie gilt: Ruhe bewahren und umgehend handeln. Wir empfehlen Ihnen, den Strafbefehl bei Erhalt als erstes sorgfältig durchzulesen. Stellen Sie sich dabei folgende Fragen:
- Ist für Sie der Inhalt verständlich?
- Ist der Sachverhalt für Sie klar und richtig beschrieben?
- Ist für Sie klar, welche Strafe auf Sie zukommt?
Alle Punkte sind verständlich und Sie sind mit der Verurteilung einverstanden? In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann vollstreckt werden. Für Sie bedeutet dies, dass beispielsweise die festgesetzte Busse oder die unbedingte Geldstrafe bezahlt werden muss.
Ist für Sie einer der Punkte unverständlich oder sind Sie mit der Verurteilung nicht einverstanden? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen umgehend eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder eigenständig Einsprache zu erheben. Sobald die 10-tägige Einsprachefrist verstrichen ist, kann nichts mehr unternommen werden. Daher ist schnelles Handeln essenziell!
Wie erhebe ich Einsprache?
Eine Einsprache gegen den Strafbefehl muss innert 10 Tagen ab Zustellung erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich bei der verfügenden Behörde (i.d.R. Staatsanwaltschaft) zu erheben, wobei diese von Ihnen nicht begründet werden muss. In der Folge hat die Staatsanwaltschaft zu beurteilen, ob weitere Beweismittel erhoben werden müssen. Sie kann den Fall anschliessend neu beurteilen und das Verfahren einstellen oder einen neuen Strafbefehl erlassen. Hält sie hingegen am Strafbefehl fest, überweist sie diesen dem Gericht zur Beurteilung. In der Regel haben Sie bis zum Abschluss der Parteivorträge vor Gericht die Möglichkeit, die Einsprache zurückzuziehen. Sobald Sie Ihre Einsprache zurückziehen, wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig.
Welche Folgen hat ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl kann Bussen, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen von höchstens sechs Monaten umfassen. Wenn lediglich eine Busse enthalten ist, deutet die Straftat auf eine Übertretung hin. Sofern die Busse weniger als CHF 5’000.- beträgt, folgt kein Eintrag im schweizerischen Strafregister. So wird bspw. eine Parkbusse in Höhe von CHF 40.- nicht im Strafregister eingetragen. Eine Busse über CHF 5’000.- führt hingegen zu einem Strafregistereintrag. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedeuten hingegen, dass es sich entweder um ein Verbrechen oder Vergehen handelt. In diesem Fall wird die Verurteilung im schweizerischen Strafregister eingetragen.
Es ist zudem möglich, dass neben dem Strafbefehl ein separates Administrativmassnahme-Verfahren erfolgt. Dies ist insbesondere bei Wiederhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz der Fall. Ein allfälliger Führerausweisentzug erfolgt somit erst nachträglich zum Strafbefehl.
Fazit
Der Erhalt eines Strafbefehls ist kein Grund zur Panik. Bleiben Sie in erster Linie ruhig, gehen Sie die Unterlagen in Ruhe durch und verschaffen Sie sich einen Überblick. Schnelles Handeln ist dabei entscheidend, da die Einsprachefrist lediglich zehn Tage beträgt. Nehmen Sie sich Zeit, die Auswirkungen der Verurteilung zu verstehen. Sollte Ihnen etwas unklar sein, empfehlen wir Ihnen sofort Kontakt mit einer Rechtsberatung aufzunehmen.
Hueberli Lawyers AG unterstützt Sie gerne bei strafrechtlichen Fragestellungen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.[1]
[1] Stand Februar 2025; Autorin: RAin Sarah Dietschweiler.
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