
Das revidierte Datenschutzgesetz – Handlungsbedarf für KMU
Das revidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Dabei werden Pflichten für Unternehmer ausgebaut und Sanktionen bei Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften verstärkt. Jedes Unternehmen ist von der Revision betroffen. Der Zeitpunkt ist daher ideal, um den Handlungsbedarf im Unternehmen zu überprüfen.