Testament: Schaffen Sie klare Verhältnisse!
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An den Tod denkt niemand gern. Dennoch sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, wie man sein Vermögen nach dem Ableben weitergeben möchte. Durch frühzeitige Nachlassplanung kann der Partner abgesichert, Streitigkeiten unter den Erben können vermieden sowie Steuern gespart werden. Wer keine Vorkehrungen für den Todesfall trifft, überlässt dem Gesetzgeber die Bestimmung, wer wie viel erbt.
Das Gesetz definiert nicht nur, wer erbberechtigt ist. Mit sogenannten Erbquoten schreibt es auch vor, wie vieldie einzelnen Erben aus dem Nachlass erhalten. Zudem sind Pflichtteile zu berücksichtigen. Diese gesetzliche Erbfolge kann in einem Testament abgeändert werden:
Ohne Absicherung kann der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner leicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er kann gezwungen sein, das gemeinsame Eigenheim zu verkaufen, um die (durch ihn alleine nicht tragbaren) Fixkosten zu senken oder die Kinder auszubezahlen. Ehepartner oder eingetragene Partner können sich mit einem Testament gegenseitig begünstigen.
Nicht Gegenstand eines Testaments sind Vorkehrungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit, Anordnungen in medizinischer oder pflegerischer Hinsicht oder Anordnungen zur Bestattung. Dafür sind die Instrumente des Vorsorgeauftrags (Regelung der rechtlichen Vertretung bei Urteilsunfähigkeit), der Patientenverfügung (Vorgabe eines verbindlichen Rahmens für medizinische oder pflegerische Entscheide) sowie die Anordnung im Todesfall (Anordnungen zur Abdankung) vorgesehen.
Sinnvoll ist in jedem Fall die Einsetzung eines Willensvollstreckers. Damit wird sichergestellt, dass der überlebende Partner für den Nachlass umfassend und ohne Zeitverzögerung handeln kann. Dies ist insbesondere gegenüber Banken relevant. Einfache Bankvollmachten gelten nur zu Lebzeiten und verlieren Ihre Gültigkeit im Todesfall.
Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig. So stellen Sie sicher, dass diejenigen Menschen erben, welche Ihnen am nächsten stehen. Sie sorgen damit für Klarheit.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrer Nachlassplanung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.