Testament: Schaffen Sie klare Verhältnisse!

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An den Tod denkt nie­mand gern. Den­noch soll­te man sich früh­zei­tig Gedan­ken machen, wie man sein Ver­mö­gen nach dem Able­ben wei­ter­ge­ben möch­te. Durch früh­zei­ti­ge Nach­lass­pla­nung kann der Part­ner abge­si­chert, Strei­tig­kei­ten unter den Erben kön­nen ver­mie­den sowie Steu­ern gespart wer­den. Wer kei­ne Vor­keh­run­gen für den Todes­fall trifft, über­lässt dem Gesetz­ge­ber die Bestim­mung, wer wie viel erbt.

Das Gesetz defi­niert nicht nur, wer erb­be­rech­tigt ist. Mit soge­nann­ten Erb­quo­ten schreibt es auch vor, wie vieldie ein­zel­nen Erben aus dem Nach­lass erhal­ten. Zudem sind Pflicht­tei­le zu berück­sich­ti­gen. Die­se gesetz­li­che Erb­fol­ge kann in einem Tes­ta­ment abge­än­dert werden:

Ohne Absi­che­rung kann der über­le­ben­de Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Part­ner leicht in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten. Er kann gezwun­gen sein, das gemein­sa­me Eigen­heim zu ver­kau­fen, um die (durch ihn allei­ne nicht trag­ba­ren) Fix­kos­ten zu sen­ken oder die Kin­der aus­zu­be­zah­len. Ehe­part­ner oder ein­ge­tra­ge­ne Part­ner kön­nen sich mit einem Tes­ta­ment gegen­sei­tig begünstigen.

Nicht Gegen­stand eines Tes­ta­ments sind Vor­keh­run­gen für den Fall der Urteils­un­fä­hig­keit, Anord­nun­gen in medi­zi­ni­scher oder pfle­ge­ri­scher Hin­sicht oder Anord­nun­gen zur Bestat­tung. Dafür sind die Instru­men­te des Vor­sor­ge­auf­trags (Rege­lung der recht­li­chen Ver­tre­tung bei Urteils­un­fä­hig­keit), der Pati­en­ten­ver­fü­gung (Vor­ga­be eines ver­bind­li­chen Rah­mens für medi­zi­ni­sche oder pfle­ge­ri­sche Ent­schei­de) sowie die Anord­nung im Todes­fall (Anord­nun­gen zur Abdan­kung) vorgesehen.

Sinn­voll ist in jedem Fall die Ein­set­zung eines Wil­lens­voll­stre­ckers. Damit wird sicher­ge­stellt, dass der über­le­ben­de Part­ner für den Nach­lass umfas­send und ohne Zeit­ver­zö­ge­rung han­deln kann. Dies ist ins­be­son­de­re gegen­über Ban­ken rele­vant. Ein­fa­che Bank­voll­mach­ten gel­ten nur zu Leb­zei­ten und ver­lie­ren Ihre Gül­tig­keit im Todesfall.

Regeln Sie Ihren Nach­lass recht­zei­tig. So stel­len Sie sicher, dass die­je­ni­gen Men­schen erben, wel­che Ihnen am nächs­ten ste­hen. Sie sor­gen damit für Klarheit.

Wir unter­stüt­zen und bera­ten Sie ger­ne bei Ihrer Nach­lass­pla­nung und freu­en uns über Ihre Kontaktaufnahme.