Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
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Ausgangslage
Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung stellen Möglichkeiten dar, bei Krankheit oder nach einem Unfall sicherzustellen, dass Ihr Wille in Bezug auf die medizinische Behandlung respektiert wird. Eine rechtskräftige Patientenverfügung ist für jedermann (Behörden, Banken, Ärzte, Angehörige etc.) verbindlich. Ein rechtskräftiger Vorsorgeauftrag verhindert zudem, dass die Zuständigkeit für Ihre notwendigen Angelegenheiten im Ernstfall nicht an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) fällt.
Der Vorsorgeauftrag: Mittels Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass im Falle eines Verlusts der Urteilsfähigkeit, eine durch Sie eigens bestimmte Vertrauensperson die notwendigen Angelegenheiten in den Bereichen Personen- und Vermögenssorge sowie Rechtsverkehr für Sie erledigen kann. Der Vorsorgeauftrag tritt im Falle einer Urteilsunfähigkeit, z.B. wegen Demenz oder einem schweren Unfall, in Kraft.
Wird auf die Erstellung eines Vorsorgeauftrags verzichtet oder ist der Vorsorgeauftrag nicht rechtsgültig, fällt die Zuständigkeit für Ihre notwendigen Angelegenheiten an die zuständige KESB. Für ausserordentliche Vermögensverwaltungen – wie etwa für die Liquidation eines Geschäfts, die Veräusserung von Liegenschaften und Wertgegenständen, den Verkauf von Wertpapieren oder für Börsengeschäfte – müsste Ihr Partner z.B. dann das Einverständnis der KESB einholen. In einem Vorsorgeauftrag können Sie sicherstellen, dass Ihr Partner solche Geschäfte ohne Zustimmung der Behörde erledigen kann. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können Massnahmen der KESB, die oftmals mit zusätzlichem Aufwand für die Involvierten und hohen Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Die Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung stellt eine schriftliche und persönliche Willenserklärung dar, die dann greift, wenn Sie aufgrund eines gesundheitlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen für eine Behandlung frei zu äussern. Dies kann aufgrund eines Verlusts der Urteilsfähigkeit der Fall sein, oder aber z.B. auch, wenn Sie sich gesundheitlich in einem Zustand befinden, in welchem Sie sich nicht mehr äussern können (z.B. Bewusstlosigkeit, Koma). Die medizinische Behandlung und Pflege nach Ihrem persönlichen Willen steht dabei im Fokus.
In einer Patientenverfügung wird detailgetreu festgehalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall zugestimmt haben und welche Sie ablehnen möchten (z.B. lebenserhaltende Massnahmen). Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen u.U. schwierige Entscheidungen ab. Da eine Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte und die involvierten Personen verbindlich ist, ist die Eindeutigkeit der darin enthaltenen Angaben besonders wichtig.Sie haben mit der Patientenverfügung auch die Möglichkeit, spezielle Wünsche (z.B. in Bezug auf eine Sterbebegleitung, Organspende) verbindlich festzuhalten.
Die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag sind auf Ihre persönlichen Vorstellungen, individuellen Wünschen und Ihre Lebenssituation anzupassen.
Erstellen Sie rechtzeitig Ihren Vorsorgeauftrag und/oder Ihre Patientenverfügung. Sie sorgen damit für Klarheit im Ernstfall.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrer Vorsorgeplanung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.