Abschaffung der Inhaberaktie
Seit dem 1. November 2019 ist das Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 zur Umsetzung des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke («Global Forum-Gesetz») in Kraft. Dieses schafft unter anderem die Inhaberaktie ab. Für Verwaltungsräte von Schweizer Gesellschaften mit Inhaberaktien sowie für die noch nicht gemeldeten Inhaberaktionäre besteht diesbezüglich ein Informations- und Handlungsbedarf.
Unsere Publikation zum Thema «Revision OR betreffend Inhaberaktien», welche im Oktober 2020 in der Zeitschrift „Mandat“ des St. Galler Anwaltsverbands erschienen ist, ist hier abrufbar.
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