Revidiertes Datenschutzgesetz: Handlungsbedarf für Unternehmen
Das revidierte Datenschutzgesetz wurde am 25. September 2020 durch den National- und Ständerat verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsvorhaben zur Revision des Datenschutzgesetzes abgeschlossen. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes ist frühestens im Herbst 2021 zu rechnen. Aber: Das Gesetz sieht keine Übergangsbestimmungen vor. Deshalb sollten Unternehmen die verbleibende Zeit für die unternehmensinterne Implementation der Änderungen nutzen.
