Lawblog

Gesell­schaft und Recht befin­den sich in ste­ti­gem Wan­del. Mit unse­rem Law­blog berich­ten wir in losen Abstän­den über rele­van­te Ent­wick­lun­gen mit recht­li­chem Bezug. Wir freu­en uns, wenn Sie von unse­rem kos­ten­lo­sen Ser­vice Gebrauch machen. Ergän­zend hal­ten wir Sie mit unse­rem halb­jähr­li­chen News­let­ter auf dem Laufenden.

Einreiseverbot erhalten – wie weiter?

Gegen weggewiesene Ausländerinnen und Ausländer kann das Staatssekretariat für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein oder den ganzen Schengen-Raum mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren aussprechen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar ein unbefristetes Einreiseverbot. Haben Sie ein Einreiseverbot erhalten? Wir zeigen Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen die Behörden ein Einreiseverbot verfügen können und wie Sie sich dagegen wehren.