Einreiseverbot erhalten – wie weiter?
Gegen weggewiesene Ausländerinnen und Ausländer kann das Staatssekretariat für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein oder den ganzen Schengen-Raum mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren aussprechen. In schwerwiegenden Fällen droht sogar ein unbefristetes Einreiseverbot. Haben Sie ein Einreiseverbot erhalten? Wir zeigen Ihnen auf, unter welchen Voraussetzungen die Behörden ein Einreiseverbot verfügen können und wie Sie sich dagegen wehren.
