
Die Absetzung und Änderung des Willensvollstreckers
Ein Erblasser kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung vorsehen, dass mithilfe eines Willensvollstreckers sein letzter Wille durchgesetzt wird. Als Willensvollstrecker kann jede handlungsfähige Person beauftragt werden. Doch was kann die Erbengemeinschaft tun, wenn sie mit den Handlungen ...