Erbrechtsrevision: Änderung im Pflichtteilsrecht
Das aktuell geltende Erbrecht wurde seit seiner Schaffung Anfang des 20. Jahrhunderts nur punktuell revidiert. Während den über hundert Jahren haben sich aber insbesondere die Art des Zusammenlebens, die familiären sowie demografischen Strukturen weitestgehend verändert. Mit den vorgesehenen Änderungen im Erbrecht soll diesen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Vaterschaftsurlaub: Arbeitsrechtliche Stolpersteine
Seit dem 1. Januar 2021 sind die Regelungen zum Vaterschaftsurlaub in Kraft. Eingeführt wurden zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und eine Vergütung in der Höhe von 80% des Lohnes durch die Erwerbsersatzversicherung (EO) während der Dauer der beruflichen Abwesenheit. Finanziert wird das Ganze über eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes von 0.45% auf 0.5%.
Aktienrechtsrevision: Wesentliche Neuerungen
Mit der Aktienrechtsrevision wurde ein wichtiges Ziel in der Weiterentwicklung des schweizerischen Wirtschaftsrechts erreicht. Diese bringt u.a. wichtige Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals, führt zur Digitalisierung von Generalversammlungen und zur Optimierung des Sanierungsrechts. Die Neuregelungen sollen per Anfang 2022 in Kraft treten (Übergangsfrist 2 Jahre).