Lawblog

Gesell­schaft und Recht befin­den sich in ste­ti­gem Wan­del. Mit unse­rem Law­blog berich­ten wir in losen Abstän­den über rele­van­te Ent­wick­lun­gen mit recht­li­chem Bezug. Wir freu­en uns, wenn Sie von unse­rem kos­ten­lo­sen Ser­vice Gebrauch machen. Ergän­zend hal­ten wir Sie mit unse­rem halb­jähr­li­chen News­let­ter auf dem Laufenden.

Gutschein abgelaufen – oder doch nicht?

Als Geschenkidee in letzter Minute oder Marketingidee: Gutscheine sind äusserst vielseitig einsetzbar. Nicht selten werden sie jedoch nicht sofort eingesetzt, sondern landen vorerst in der Schublade. Soll ein Gutschein später endlich zum Einsatz kommen, folgt oft die Ernüchterung: «Dieser Gutschein ist leider abgelaufen». Was viele Konsumentinnen und Konsumenten nicht wissen: Das aufgedruckte Ablaufdatum ist rechtlich nicht immer bindend.

Kann ich ohne Grund von einem Vertrag zurücktreten?

Das Schweizer Recht enthält kein allgemeines Widerrufsrecht bei Verträgen. Doch es gibt einige Ausnahmen. So hat der Käufer bei Haustürgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern der Kaufbetrag die Grenze von CHF 100.- überschreitet. Den Haustürgeschäften gleichgestellt sind u.a. per Telefon abgeschlossene Verträge.