Lawblog

Gesell­schaft und Recht befin­den sich in ste­ti­gem Wan­del. Mit unse­rem Law­blog berich­ten wir in losen Abstän­den über rele­van­te Ent­wick­lun­gen mit recht­li­chem Bezug. Wir freu­en uns, wenn Sie von unse­rem kos­ten­lo­sen Ser­vice Gebrauch machen. Ergän­zend hal­ten wir Sie mit unse­rem halb­jähr­li­chen News­let­ter auf dem Laufenden.

Kann ich ohne Grund von einem Vertrag zurücktreten?

Das Schweizer Recht enthält kein allgemeines Widerrufsrecht bei Verträgen. Doch es gibt einige Ausnahmen. So hat der Käufer bei Haustürgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern der Kaufbetrag die Grenze von CHF 100.- überschreitet. Den Haustürgeschäften gleichgestellt sind u.a. per Telefon abgeschlossene Verträge.